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Impressum
WFW-Umformtechnik GmbH
Geschäftsführer: Günter Wrubel, Jürgen Wagner
Klopstockweg 25
06484 Quedlinburg
Tel.: (0 39 46) 81 11 80
Fax: (0 39 46) 8 11 18 15
E-Mail: info@wfw-umformtechnik.de
Internet: www.wfw-umformtechnik.de
Ust-Id.: DE 156 407 134
HRB: Nr. 106317 Amtsgericht Stendal
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen,
sofern nicht andere Abreden ausdrücklich schriftlich getroffen sind.
1.2. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur soweit bindend, als sie
unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegen stehen oder von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind.
2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich.
3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer,
Fracht- und Verpackungskosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten
nach Vertragsabschluss enthalten, sind wir berechtigt, eingetretene
Preiserhöhungen auf den vereinbarten Preis umzulegen.
3.3. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
3.4. Mindestauftragswarenwert netto 40,00 €.
3.5. Für Kleinaufträge unter einem Nettowarenwert von 250,00 € wird zusätzlich
Fracht und Verpackung berechnet. Bei Versand der Waren außerhalb Deutschlands
werden Fracht und Verpackungskosten gesondert berechnet.
4. Lieferung
4.1. Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich
schriftlich zugesagt haben.
4.2. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen – auch bei
Unterlieferanten – verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Solche Ereignisse, ganz gleich ob sie bei uns oder bei unseren Lieferanten
eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teiles vom Vertrag zurück zu treten, falls die Leistung unzumutbar ist.
4.3. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zu
lässig.
4.4. Stornierungen nach Auftragsbestätigung sind bis 2 Wochen vor Liefertermin
möglich. Danach werden Stornierungen nicht anerkannt, Waren wie bestellt
ausgeliefert und berechnet.
5. Zahlung
5.1. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder 20 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug.
5.2. Nach der Frist von 10 Tagen eingehende Zahlungen unter Skontoabzug werden
nicht akzeptiert.
5.3. Bei Aufträgen im Werte von mehr als 5000,00 € erfolgt die Zahlung in der
Weise, dass ein Drittel des Rechnungsbetrages bei Bestellung, ein Drittel bei
Versand und ein Drittel 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen ist.
5.4. Vor Bezahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist die WFW zu weiteren
Lieferungen nicht verpflichtet.
5.5. Überschreitet der Besteller den Zahlungstermin von 20 Tagen, so sind wir
ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen
Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und Tilgung aller aus der Geschäftsbedingung bestehenden Forderungen und der im
Zusammenhang mit der Leistung noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach
Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
6.2. Dieser erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt für alle Warenlieferungen
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen über die Landesgrenzen
hinaus gilt der einfache Eigentumsvorbehalt.
6.3. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes liegt ein
Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
erklären.
6.4. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf
an uns übergehen. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit
sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder
nach Vereinbarung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der
Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen
selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Jedoch werden wir von diesem Recht
so lange nicht Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nach kommt. Wir können verlangen, dass der Besteller seinen Abnehmern die
Abtretung an uns bekannt gibt und uns die zur Geltendmachung der Forderungen
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen gibt. Wird die Ware mit anderen uns
nicht gehörenden Waren weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers
gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten
Lieferpreise als abgetreten.
7. Beanstandungen
7.1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
7.2. Mangelhafte Ware nehmen wir zurück, sofern die Beanstandung anerkannt ist
und ersetzen sie durch einwandfreie Ware.
7.3. Die von uns gelieferten Teile müssen sich noch im Zustand der Auslieferung
befinden. Zwischenzeitlich entstehende Kosten durch Nacharbeit seitens des
Bestellers oder Dritten sind alleine von diesem zu tragen. Sie entbinden uns
außerdem von jeder weiteren Haftung. In jedem Falle ist unsere Haftung auf die
Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt.
9. Salvatorische Klausel
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen.
Quedlinburg, 01.01.2010
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