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Impressum

WFW-Umformtechnik GmbH
Geschäftsführer: Günter Wrubel, Jürgen Wagner
Klopstockweg 25
06484 Quedlinburg
Tel.: (0 39 46) 81 11 80
Fax: (0 39 46) 8 11 18 15
E-Mail: info@wfw-umformtechnik.de
Internet: www.wfw-umformtechnik.de
Ust-Id.: DE 156 407 134
HRB: Nr. 106317 Amtsgericht Stendal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht andere Abreden ausdrücklich schriftlich getroffen sind.
1.2. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegen stehen oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht- und Verpackungskosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, sind wir berechtigt, eingetretene Preiserhöhungen auf den vereinbarten Preis umzulegen.
3.3. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
3.4. Mindestauftragswarenwert netto 40,00 €.
3.5. Für Kleinaufträge unter einem Nettowarenwert von 250,00 € wird zusätzlich Fracht und Verpackung berechnet. Bei Versand der Waren außerhalb Deutschlands werden Fracht und Verpackungskosten gesondert berechnet.

4. Lieferung
4.1. Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
4.2. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen – auch bei Unterlieferanten – verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Solche Ereignisse, ganz gleich ob sie bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurück zu treten, falls die Leistung unzumutbar ist.
4.3. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zu lässig.
4.4. Stornierungen nach Auftragsbestätigung sind bis 2 Wochen vor Liefertermin möglich. Danach werden Stornierungen nicht anerkannt, Waren wie bestellt ausgeliefert und berechnet.

5. Zahlung
5.1. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
5.2. Nach der Frist von 10 Tagen eingehende Zahlungen unter Skontoabzug werden nicht akzeptiert.
5.3. Bei Aufträgen im Werte von mehr als 5000,00 € erfolgt die Zahlung in der Weise, dass ein Drittel des Rechnungsbetrages bei Bestellung, ein Drittel bei Versand und ein Drittel 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlen ist.
5.4. Vor Bezahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist die WFW zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet.
5.5. Überschreitet der Besteller den Zahlungstermin von 20 Tagen, so sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsbedingung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit der Leistung noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
6.2. Dieser erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt für alle Warenlieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen über die Landesgrenzen hinaus gilt der einfache Eigentumsvorbehalt.
6.3. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
6.4. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns übergehen. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Jedoch werden wir von diesem Recht so lange nicht Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nach kommt. Wir können verlangen, dass der Besteller seinen Abnehmern die Abtretung an uns bekannt gibt und uns die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen gibt. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreise als abgetreten.

7. Beanstandungen
7.1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
7.2. Mangelhafte Ware nehmen wir zurück, sofern die Beanstandung anerkannt ist und ersetzen sie durch einwandfreie Ware.
7.3. Die von uns gelieferten Teile müssen sich noch im Zustand der Auslieferung befinden. Zwischenzeitlich entstehende Kosten durch Nacharbeit seitens des Bestellers oder Dritten sind alleine von diesem zu tragen. Sie entbinden uns außerdem von jeder weiteren Haftung. In jedem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt.

9. Salvatorische Klausel
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen.

Quedlinburg, 01.01.2010

 


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